AGB

Allgemeine Mietbedingungen (AGB)
Der Mieter und der Fahrer müssen im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten (Ausnahme Schweiz) werden akzeptiert wenn:

  • im Pass kein Visum eingetragen ist
  • der Kunde ein Visum im Pass hat und zum Zeitpunkt der Anmietung noch nicht länger als 6 Monate in Europa ist.

Altersbestimmungen
Der Abschluss eines Mietvertrages und die damit verbundene Nutzung des Fahrzeugs ist erst ab dem vollendeten 25. Lebensjahr gestattet.

Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Miete ist im Voraus zu bezahlen.

Umbuchungen
Bis mindestens 24 Stunden vor Mietbeginn ist eine Änderung der Buchung  von CHF 50 möglich (sofern Verfügbar).

Stornierung
Vor Mietbeginn ist eine Stornierung der Buchung möglich. Im Falle einer Stornierung wird eine Stornierungsgebühr in Prozent des Mietpreises verrechnet:

0 bis 3 Tage vor Mietbeginn 100%
3 – 6 Tage vor Mietbeginn 50%
bis 7 Tage vor Mietbeginn kostenlos

Stornierungen können online oder per E-Mail erfolgen und gelten nur, wenn vom Vermieter bestätigt.

Haftpflichtversicherung
Das gemietete Fahrzeug ist zu den vereinbarten Versicherungsbedingungen der Versicherung sowie mit der für die Schweiz gültigen Mindestversicherungssumme haftpflicht- und Vollkasko versichert. Die Versicherung ist auf Europa im geografischen Sinne beschränkt. Ausgenommen von der Versicherung ist jedenfalls die Verwendung der Fahrzeuge für die erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe sowie alle Inhalte des Wagens, mitgeführte Objekte, Personen, Elektronikartikel oder Geschäftsartikel.

Jeder im Rahmen des Mietvertrags vereinbarte Schutz entfällt insbesondere, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug lenkt oder wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Von der Versicherung ausgeschlossen sind alle Assistenzsysteme und ein unsachgemässer Gebrauch sowie Rennen, Fahrtrainings, Leistungstests, private Shows, oder ähnlicher unsachgemässer Gebrauch.

Vollkaskoversicherung
Unser Tesla ist Vollkaskoversichert. Der Selbstbehalt beträgt immer 2000 CHF pro Schadensfall. (Im Schadenfall wird dieser Betrag von Ihrer Kreditkarte belastet.)

Von der Versicherung ausgeschlossen sind:
– alle Assistenzsysteme und ein unsachgemässer Gebrauch
– Rennen, Fahrtrainings, Leistungstests, private Shows
– mutwillige oder grobfahrlässige Beschädigung

Kilometerbegrenzungen

In der Tagesmiete sind standartmässig eine Pauschale von 300 km enthalten. Vor Buchung bitten wir Sie aber Induviduell unsere Kilometerfreigabe für Ihren Zeitraum auf unser Homepage anzusehen.

Ladung
Das Fahrzeug wird dem Mieter im geladenen Zustand (von mind. 80% bzw dem gebuchten Paket) übergeben. Der Mieter lädt das Fahrzeug nach Bedarf auf eigenen Kosten während der Mietzeit und bringt es geladen (mind. 100 km Restreichweite) zurück.

Tiere
Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. Wird ein Tier mitgeführt, wird die Reinigung nach Aufwand in Rechnung gestellt, mindestens aber 250 CHF.

Fahrten ins Ausland
Fahrten ausserhalb der Schweiz bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters. Auslandsfahrten sind vom Mieter und dessen berechtigten Lenker spätestens bei der Übernahme des Mietfahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben. Genehmigt der Vermieter diese Auslandsfahrt, so sind die vom Mieter angegebenen und vom Vermieter genehmigten Staaten im Mietvertrag vom Vermieter zu vermerken. Der Mieter ist verpflichtet sich im Fall einer genehmigten Fahrt ausserhalb von der Schweiz  über die Verkehrsvorschriften des jeweiligen Landes zu informieren. Etwaige Gebühren oder Mautpflichten und besondere Verkehrsbestimmungen für Fahrten sind vom Mieter zu tragen (Autobahngebühren oder Vignette). Bei Nichteinhaltung bezahlt der Mieter CHF 500 für die Umtriebe.

Fahrten mit einem Kindersitz
Deutschland: Die Altersgrenze liegt hier bei 12 Jahren und einer Körpergrösse von mindestens 150 cm
Schweiz: Die Altersgrenze liegt hier bei 12 Jahren und einer Körpergrösse von mindestens 150 cm

Reinigung

Es ist keine explizite Reinigung (Staubsaugen oder Waschanlage nach der Fahrt) nötig. Die Mietauto AG erwartet jedoch ihre Fahrzeuge in einem adäquaten und sauberen Zustand bei der Rückgabe. Z.B. Abfall bitte aus dem Wagen nehmen. Reinigungen, welche über das normale Mass hinausgehen, werden zusätzlich verrechnet.

Essen, Getränke, Rauchen

Essen und Trinken sind im Fahrzeug nicht erlaubt. Unsere Teslas sind Nichtraucherfahrzeuge. Wird im Auto geraucht, wird dem Mieter 500 CHF für die Reinigung verrechnet.

Zusammenfassung Zuschläge bei Nichteinhalten der Bedingungen

(Diese Beträge werden direkt von Ihrer Kreditkarte belastet.)

Tiere, stark verschmutzt: 250 CHF
Rauchen im Auto: 500 CHF
Auslandfahrten ohne Bewilligung: 500 CHF
Rückgabe zwischen 50 und 80 km Restreichweite: 50 CHF
Rückgabe zwischen 20 und 50 km Restreichweite: 100 CHF
Rückgabe weniger als 20 km Restreichweite: 200 CHF
Bussen bearbeiten: 30 CHF
Verspätete Rückgabe pro Stunde: 100 CHF

Ladegut
Der Mieter hat für die sachgemässe Befestigung des Ladegutes zu sorgen, so dass durch dieses kein Schaden am Mietfahrzeug eintritt. Ebenfalls ist die Be- und Entladung sorgfältig und ohne Beschädigung des Mietfahrzeuges vorzunehmen. Schäden durch unsachgemäss befestigtes Ladegut oder sorgfaltswidrigen Be- oder Entladevorgang sind nicht Gegenstand einer Haftungsreduzierungsvereinbarung und daher dem Vermieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen.

Verhalten bei Verkehrsunfällen und Pannen

  1. Bei Auftreten von Pannen, Schäden oder bei Verwicklung des Fahrzeuges in einen Verkehrsunfall ist Mietauto AG sofort telefonisch zu verständigen. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle der Beteiligung an einem Verkehrsunfall alles vorzunehmen, was zur Klärung des Sachverhaltes dienlich ist, insbesondere die sofortige polizeiliche Meldung, Feststellung der Kennzeichen der anderen am Unfall beteiligten Fahrzeuge, Feststellung von Namen und Anschrift der beteiligten Personen und Zeugen, Anfertigen einer Lageskizze, Ausfüllen des Unfallberichtes, Festhalten des Schadens- und Unfallortes durch Fotoaufnahmen usw.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, der Bolt Group AG und deren Versicherer alle von diesen geforderten Informationen unverzüglich, jedenfalls aber sofort auf Anfrage zu geben.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Anspruch Dritter ganz oder teilweise anzuerkennen oder zu befriedigen.

Stand 2019